Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Bundestag hat dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes zugestimmt.
Reform der KWK-Förderung beschlossen
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.12.2015
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ( 18/6419 , 18/6746 ) zugestimmt, mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD aber die Ausbauziele anders definiert. So wird das Ausbauziel jetzt in Terawattstunden und nicht mehr anteilig an der regelbaren Nettostromerzeugung definiert. Mit ihrem Änderungsbeschluss legten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD fest, dass der KWK-Anteil an der Nettostromerzeugung auf 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 sowie auf 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 „im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes“ steigen soll. Im Regierungsentwurf war zunächst vorgesehen, den Anteil der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. (…)
Zu den weiteren wichtigen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf gehört die Änderung des Förderrahmens, der bis Ende des Jahres 2022 verlängert wird. Damit soll den Anlagenbetreibern ein höheres Maß an Planungssicherheit gegeben werden. Demnach wird die Förderung für Anlagen gewährt, die bis zum 31.12. 2022 den Dauerbetrieb aufgenommen haben. Weiterhin wird die Förderdauer für Kleinanlagen und Brennstoffzellen mit einer Leistung unter 50 Kilowatt auf 60.000 Stunden erhöht.
———————-
Quelle: DATEV eG