Reform der Leiharbeit

Die geplante Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten „kann die Wahrscheinlichkeit erhöhen“, dass Leiharbeitnehmer von den Entleihern in die Stammbelegschaft übernommen werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9723) auf eine Kleine Anfrage (18/9559) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Reform der Leiharbeit

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.10.2016

 

Die geplante Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten „kann die Wahrscheinlichkeit erhöhen“, dass Leiharbeitnehmer von den Entleihern in die Stammbelegschaft übernommen werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9723) auf eine Kleine Anfrage (18/9559) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unterstützt werde diese Wirkung durch tarifvertragliche Regelungen, die nach einer bestimmten Einsatzdauer vorsehen, dass den Leiharbeitskräften ein Übernahmeangebot zu machen ist, heißt es in der Antwort weiter.

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Quelle: DATEV eG