Reform des Adoptionsrechts

Das Recht auf eine solche „Sukzessivadoption“ für eingetragene Lebenspartnerschaften proklamiert ein Gesetzentwurf der Fraktionen von Union und SPD. Künftig sollen Lesben und Schwule ein Kind auch dann adoptieren können, wenn es zuvor vom jeweiligen Partner bereits adoptiert worden ist.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.03.2014

 

Quelle: hib-Nr. 139/2014

Künftig sollen Lesben und Schwule ein Kind auch dann adoptieren können, wenn es zuvor vom jeweiligen Partner bereits adoptiert worden ist. Das Recht auf eine solche „Sukzessivadoption“ für eingetragene Lebenspartnerschaften proklamiert ein Gesetzentwurf der Fraktionen von Union und SPD (18/841). In dieser Ausdehnung der Adoptionsrechte für Homosexuelle sieht Justizminister Heiko Maas (SPD) einen „weiteren Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften“.

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Quelle: DATEV eG