Reformempfehlungen an Deutschland
- mehr Digitalisierung und Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität;
- steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit und Verlagerung der Besteuerung auf Quellen;
- mehr Wettbewerb bei Unternehmensdienstleistungen und reglementierten Berufen (Im Gegensatz zum letzten Jahr wird dieses Jahr die Steuerberatung nicht explizit genannt).
Aus dem Text:
- „Die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft kommt nur schleppend voran, und kleine und mittlere Unternehmen stellen nach wie vor nur langsam auf digitale Technologien um. […] Bei den digitalen öffentlichen Diensten und bei elektronischen Gesundheitsdiensten liegt Deutschland weit unter dem EU-Durchschnitt. Nur 43 % der deutschen Internetnutzer machten 2018 von elektronischen Behördendiensten Gebrauch (gegenüber einem EU-Durchschnitt von 64 %).“
- „Deutschland hat von der Integration in den Binnenmarkt besonders profitiert und spielt für dessen Weiterentwicklung eine wichtige Rolle. Bei den Unternehmensdienstleistungen sind die Wettbewerbsschranken in Deutschland allerdings im EU-Vergleich nach wie vor hoch. Dies betrifft mehrere Bereiche, die auch die reglementierten Berufe einschließen, wie Architektur, Ingenieurwesen und juristische Dienstleistungen, in denen rechtliche Beschränkungen wie Exklusivitätsrechte und Preis- und Gebührenordnungen den Wettbewerb behindern. […] Auf erhöhten Wettbewerb gerichtete Änderungen bei der Regulierung der Unternehmensdienstleistungen würden die Effizienz und Wirksamkeit von Investitionen und Wirtschaftstätigkeit steigern.“
- „Nach einigen Verbesserungen in den vergangenen Jahren hat es im zurückliegenden Jahr nur wenige Fortschritte im Hinblick darauf gegeben, durch Steuerreformen die inländischen Privatinvestitionen und das Wachstum anzukurbeln. Das Steuersystem ist nach wie vor komplex, verzerrt den Entscheidungsprozess (beispielsweise bei Erwerbsbeteiligung, Investitionen und Finanzierung) und könnte wirkungsvollere Investitions- und Konsumanreize bieten. […]“
Die länderspezifischen Empfehlungen werden nun vom Rat erörtert, bevor sie dann von den Staats- und Regierungschefs bestätigt werden. Die Empfehlungen sind dann von den EU-Mitgliedstaaten in der nationalen Wirtschafts- und Haushaltspolitik umzusetzen.
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