Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.04.2021
Der Bundestag hat am 21.04.2021 Maßnahmen gegen sog. Share Deals, bei denen Investoren beim Kauf von Immobilien die Grunderwerbsteuer umgehen können, beschlossen. Grundlage war der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/28528). Zum Gesetzentwurf lag auch die Stellungnahme des Bundesrates mit der Gegenäußerung der Bundesregierung vor (19/13546). (…)
Hinweis
Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren und soll am 01.07.2021 in Kraft treten.
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Quelle: Deutscher Bundestag
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