Regelungen gegen sog. Share Deals bei der Grunderwerbsteuer vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/28528) in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren und soll am 01.07.2021 in Kraft treten.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.04.2021

Der Bundestag hat am 21.04.2021 Maßnahmen gegen sog. Share Deals, bei denen Investoren beim Kauf von Immobilien die Grunderwerbsteuer umgehen können, beschlossen. Grundlage war der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/28528). Zum Gesetzentwurf lag auch die Stellungnahme des Bundesrates mit der Gegenäußerung der Bundesregierung vor (19/13546). (…)

Hinweis

Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren und soll am 01.07.2021 in Kraft treten.

Quelle: Deutscher Bundestag

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