Regierung legt Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vor

Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassungsklagegesetzes vor. So berichtet der Deutsche Bundestag.

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 10.10.2011

Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf (17/7235) zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassungsklagegesetzes vor.

Das Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz soll hinsichtlich der Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geändert werden. Des Weiteren soll eine zuvor dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durch Rechtsverordnung übertragende Zuständigkeit in das Gesetz integriert werden. Die angestrebten Änderungen betreffen die Klagebefugnis rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher und selbständiger beruflicher Interessen bei innergemeinschaftlichen Verstößen in der EU.

Quelle: Deutscher Bundestag

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Quelle: DATEV eG