Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den Entwurf eines grundlegend überarbeiteten Kodex veröffentlicht. Inhaltlich betreffen die Änderungsvorschläge vor allem die Empfehlungen zur Vorstandsvergütung und zur Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Die WPK weist darauf hin, dass Stellungnahmen noch bis 31.01.2019 möglich sind.
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex: Kodex soll grundlegend überarbeitet werden
WPK, Mitteilung vom 12.11.2018
Am 6. November 2018 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex den Entwurf eines grundlegend überarbeiteten Kodex veröffentlicht. Inhaltlich betreffen die Änderungsvorschläge vor allem die Empfehlungen zur Vorstandsvergütung und zur Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Diese sollen künftig nur noch für drei statt bisher für fünf Jahre bestellt werden.
Der neue Kodex soll relevanter, klarer und kompakter werden. Dazu hat die Regierungskommission den Kodex neu gegliedert. Die Gliederung folgt nun den Aufgaben der Organe. Eine einfachere Sprache sowie ausführliche Erläuterungen zu den Empfehlungen und Anregungen sollen dazu beitragen, den Kodex besser zu verstehen und seine Akzeptanz bei Unternehmen und Investoren zu erhöhen.
Der Entwurf des Kodex und weiterführende Informationen sind auf der Internetseite der Regierungskommission verfügbar. Stellungnahmen sind bis zum 31. Januar 2019 erbeten.
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