Reihenfolge der Vornamen neu bestimmbar

Bürger sollen künftig die Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu bestimmen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften“ (18/11612) vor.

 

Reihenfolge der Vornamen neu bestimmbar

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.03.2017

 

Bürger sollen künftig die Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu bestimmen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften“ (18/11612) vor, der am 30.03.2017 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagesplenums steht.

 

Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, wollen zunehmend Bürger ihren im Alltag gebräuchlichen Vornamen in Reisedokumente und andere behördliche Unterlagen übernehmen. Dies könne sich als problematisch erweisen, „wenn dieser Vorname nicht der erste in ihrem Geburtseintrag angegebene Vorname ist“. Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Dritte wie etwa Banken, Versicherungen oder Fluggesellschaften „anstelle des gebräuchlichen Namens den in der Vornamensreihenfolge des Ausweisdokumentes stehenden ersten, allerdings im täglichen Leben ungebräuchlichen Vornamen verwenden“.

———————-

Quelle: DATEV eG