Der Deutsche Bundestag berichtet, dass die Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf eingebracht hat, mit dem Ziel, die Zeiten des Mutterschutzes auf die 45-jährige Wartezeit für die Rente mit 63 anzurechnen.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.02.2015
Quelle: hib-Nr. 105/2015
Die Fraktion Die Linke macht sich in einem Gesetzentwurf (18/4107) dafür stark, die Zeiten des Mutterschutzes auf die 45-jährige Wartezeit für die Rente mit 63 anzurechnen. Nach geltender Rechtslage wird der Mutterschutz bei einer Bewilligung dieser Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) nicht berücksichtigt. Es sei ein Widerspruch, wenn bei der Berechnung der Wartezeit Kindererziehungszeiten von mehreren Jahren, nicht aber die wesentlich kürzere Mutterschutzfrist berücksichtigt werde, argumentieren die Abgeordneten.
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Quelle: DATEV eG