Renten und Leistungen für NS-Opfer im Ausland steuerfrei

Der Deutsche Bundestag teilt mit, dass derzeit noch rund 53.000 Renten mit rentenrechtlichen Zeiten auf Grund von NS-Verfolgung gezahlt werden. Entschädigungsleistungen für Opfer des Nationalsozialismus – und seit 14.12.2011 unter bestimmten Bedingungen auch Sozialversicherungsrenten – seien unabhängig vom Wohnsitz des Betroffenen von der Einkommensteuer freigestellt.

 

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 23.07.2012

 

Insgesamt 35.747 NS-Verfolgte erhalten derzeit Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG). Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10292) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/9825) außerdem mitteilt, werden von der Deutschen Rentenversicherung gegenwärtig noch rund 53.000 Renten mit rentenrechtlichen Zeiten auf Grund von NS-Verfolgung gezahlt, wovon rund 8.000 auf im Inland ansässige Personen und etwa 45.000 auf im Ausland ansässige Personen entfallen.

 

Zur Besteuerung dieser Renten heißt es, seit 2004 seien grundsätzlich auch im Ausland ansässige Bezieher deutscher Renten in Deutschland steuerpflichtig, soweit Deutschland das Besteuerungsrecht nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen habe. Entschädigungsleistungen für Opfer des Nationalsozialismus seien von der Einkommensteuer freigestellt – und zwar unabhängig vom Wohnsitz des Betroffenen. Seit dem 14. Dezember 2011 gelte diese Steuerfreistellung unter bestimmten Bedingungen auch für Sozialversicherungsrenten an Geschädigte des Nationalsozialismus.

 

Auf Fragen der Linksfraktion nach deutschen Rentenzahlungen für belgische Militärkollaborateure schreibt die Bundesregierung, es lägen hierzu keine Daten vor. Eine Überprüfung der Akten von in Belgien lebenden Versorgungsempfängern sei negativ verlaufen.

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Quelle: DATEV eG