Rentenpaket erreicht den Bundestag

Der Gesetzentwurf der Großen Koalition zum Rentenpaket liegt dem Bundestag zur Entscheidung vor. Danach sollen u. a. langjährig Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben, mit 63 Jahren in Rente gehen können, die Erziehungsleistung von vor 1992 geborenen Kindern soll stärker als bisher in die Rentenberechnung einfließen und die Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente soll vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben werden.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.03.2014

 

Quelle: hib Nr. 154/2014

Die seit Wochen diskutierten Pläne der Bundesregierung für weitreichende Änderungen von Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen nun auch dem Bundestag als Drucksache vor. Mit dem Gesetzentwurf (18/909) plant die Regierung einen Ausbau der Leistungen auf verschiedenen Ebenen.

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Quelle: DATEV eG