Rentenzahlung ins Ausland künftig stets in voller Höhe

Deutsche und ausländische Staatsangehörige werden künftig bei Rentenzahlungen ins Ausland gleichgestellt. Ab dem 01.10.2013 entfällt bei Auslandszahlungen der Rentenversicherung die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70 %. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

 

DRV Bund, Pressemitteilung vom 25.09.2013

 
Deutsche und ausländische Staatsangehörige werden künftig bei Rentenzahlungen ins Ausland gleichgestellt. Ab dem 1. Oktober 2013 entfällt bei Auslandszahlungen der Rentenversicherung die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70 Prozent. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

 

Die Neuregelung wirkt sich auf Renten von Personen aus, für die nicht das Europarecht oder ein mit Deutschland abgeschlossenes Sozialversicherungsabkommen gilt. Rentner in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (zum Beispiel die USA, Türkei und Tunesien), erhalten schon bisher ihre deutsche Rente in unverminderter Höhe.

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Quelle: DATEV eG