Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD II) im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive II – PSD II) wurde am 23.12.2015 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Zahlungsdienste-Richtlinie II soll einen einheitlichen Rechtsrahmen im EU-Binnenmarkt für Internet- und mobile Zahlungen schaffen.

 

Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD II) im EU-Amtsblatt veröffentlicht

 

Die Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive II – PSD II) wurde am 23.12.2015 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Zahlungsdienste-Richtlinie 2 soll einen einheitlichen Rechtsrahmen im EU-Binnenmarkt für Internet- und mobile Zahlungen schaffen. Weitere Zielsetzung sind die Wettbewerbsförderung zwischen Zahlungsdienstleistern sowie eine Effizienzsteigerung, Standardisierung (z. B. im Hinblick auf die durch Dritte Zahlungsdienstleister bereitgestellten Kontoinformationen) sowie Kostensenkungen in der Branche.

 

Die Richtlinie legt Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstnutzern und Zahlungsdienstleistern fest, die hauptberuflich oder gewerblich Zahlungsdienste erbringen.

 

Sie erweitert im Vergleich zu PSD I den Anwendungsbereich auf sog. Dritte Zahlungsdienstleister, die als Intermediäre zwischen Zahlungsdienstnutzer und Zahlungsinstitut in Form von Kontoinformationsdiensten oder Zahlungsauslösediensten auftreten. Diese müssen sich als Zahlungsinstitut zulassen (Art. 5, 10-16) und unterliegen den Anforderungen der Richtlinie an Berufshaftpflicht (Art. 5 Abs. 2), Anfangskapital und Eigenmittel (Art. 7-9), Rechnungslegung und Abschlussprüfung (Art. 17), Haftung (Art. 20, 88 ff.), Informationspflichten (Art. 38-58) und technischen Regulierungsstandards (Art. 98).

 

Binnen eines Jahres muss die European Bank Authority die in der PSD II geforderten regulatorischen technischen Standards erstellen und an die EU-Kommission übermitteln. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 13.01.2018 in nationales Recht umsetzen. Zum gleichen Zeitpunkt wird PSD II die mit dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) umgesetzte Richtlinie 2007/64/EG (PSD I) ersetzen.

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Quelle: DATEV eG