Richtlinie zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich im Amtsblatt veröffentlicht

Am 16.12.2014 wurde die Richtlinie 2014/107/EU zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

 

Sie ändert die bestehende Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden 2011/16/EU ab und erweitert ihren Anwendungsbereich. So werden zukünftig auch Information zu Dividenden, Veräußerungsgewinnen, sonstigen Finanzerträgen und Kontoguthaben ausgetauscht. Die EU-Mitgliedstaaten sollen sich dabei auf den OECD-Standard zum automatischen Informationsaustausch von Kontoinformationen stützen.

 

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die neue Richtlinie bis zum 01.01.2016 in nationales Recht umsetzen. Österreich hat ein Jahr länger für die Umsetzung Zeit (bis zum 01.01.2017).

———————-

Quelle: DATEV eG