Rücknahme von amtlichen Prüfungsnummern für Weine ist rechtmäßig

Das VG Trier hat die Klage eines Winzers, der sich gegen die Rücknahme von amtlichen Prüfungsnummern für vier seiner Weine gewandt hat, abgewiesen (Az. 2 K 5764/16).

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Quelle: DATEV eG