Sachverständige wollen besseren Schutz für Unternehmen vor Übernahmen

Mehrere Sachverständige haben dringend Änderungen am deutschen Übernahmerecht für Unternehmen angemahnt. Dagegen befürworteten in einem Fachgespräch des Finanzausschusses im Bundestag die Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht allenfalls kleinere Änderungen.

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung
vom 09.11.2011

Mehrere Sachverständige haben dringend
Änderungen am deutschen Übernahmerecht für Unternehmen angemahnt. Dagegen
befürworteten in einem Fachgespräch des Finanzausschusses am 09.11.2011 die
Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft und der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allenfalls kleinere
Änderungen.

Professor Heinz Bontrup (Fachhochschule Gelsenkirchen)
erklärte, die derzeitige gesetzliche Regelung schütze allenfalls Eigentümer und
Aktionäre, aber nicht die Arbeitnehmer, die das Unternehmen ausmachen und Werte
generieren würden. An vielen feindlichen Übernahmen sehe man, dass die
Beschäftigten die „großen Verlierer“ seien. Auch Kunden und Lieferanten hätten
Nachteile bei Übernahmen in Kauf zu nehmen, sagte Bontrup.

Professor
Heribert Hirte (Universität Hamburg) wies auf die oft unter dem Wert eines
Unternehmens liegenden Aktienkurse hin. Diese Werte müssten vernünftig
offengelegt werden. Von „Übernahmeresistenzen“ durch Rückkehr zu den früher
üblichen Mehrstimmrechtsaktien, die ihren Inhabern im Vergleich zum
Kapitalanteil höhere Stimmenanteile einräumen, hielt Hirte aber
nichts.

Dringenden Handlungsbedarf im Übernahmerecht erkannte Professor
Uwe Schneider (Universität Darmstadt). Das geltende Recht, wonach jeder jedes
Unternehmen kaufen und dann zerschlagen könne, sei ein Nachteil für den Standort
Deutschland. Auch für mittelständische Unternehmen bedeute das geltende
Übernahmerecht einen schweren Nachteil, da sie nach Umwandlung in eine
Aktiengesellschaft leicht übernommen werden könnten. Daher würden viele
Unternehmen den Weg zur AG nicht gehen. Das geltende Recht sei zudem unfair
gegenüber Aktionären, und die Unternehmen selbst hätten keine Möglichkeit, sich
gegen Übernahmen zu wehren.

Von einem strukturellen Ungleichgewicht
zugunsten der Bieter sprach Professor Christoph Seibt (Wirtschaftskanzlei
Freshfields Bruckhaus Deringer). Andere EU-Länder hätten ihr Übernahmerecht
bereits geändert mit dem Ziel, mehr Schutz für „Zielgesellschaften“, die vor
Übernehmen stehen würden, zu schaffen.

Die BaFin bezeichnete das deutsche
Übernahmerecht als international anerkannt und akzeptiert. Trotzdem könne es in
Randbereichen durchaus Änderungen geben. Wenn man, wie von Teilen der
Wissenschaft gefordert, jedem Aktionär das Recht auf Teilnahme an
Übernahmeverfahren einräume, würden diese Verfahren „ad absurdum“ geführt.

Quelle: Deutscher Bundestag

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