Auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung festgestellt, dass in Deutschland Sammelklagen bereits möglich sind und damit der von der EU-Kommission empfohlene kollektive Rechtsschutz im Grundsatz schon existiert.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.06.2014
Quelle: hib Nr. 327/2014
Das von der Brüsseler Kommission den EU-Mitgliedstaaten empfohlene „System des kollektiven Rechtsschutzes existiert in Deutschland im Grundsatz bereits“: Mit dieser Feststellung in einer Antwort (18/1719) reagiert die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/1470), in der sich die Grünen im Interesse einer effektiveren rechtlichen Durchsetzung von Verbraucherinteressen für die Einführung von Sammelklagen ausgesprochen haben.
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Quelle: DATEV eG