Schadenersatzanspruch bei Rissen im Einfamilienhaus durch Neubau nebenan?

Das OLG Oldenburg entschied, dass ein Bauunternehmer Schadenersatz leisten muss, wenn an einem Einfamilienhaus durch Tiefbauarbeiten wegen eines Neubaus auf dem Nachbargrundstück Risse entstanden sind (Az. 12 U 61/16).

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