Schenkungsanfechtung bei Entgeltzahlung an die freigestellte Ehefrau

Nach § 134 Abs. 1 InsO können unentgeltliche Leistungen des Schuldners, die in den letzten vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sind, ohne weitere Voraussetzungen angefochten werden. Dies gilt auch bei Entgeltzahlung an die freigestellte Ehefrau. So das BAG (Az. 6 AZR 186/14).

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Quelle: DATEV eG