Schleierfahndung im 30 km-Grenzgebiet europarechtswidrig
VGH Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 21.02.2018 zu den Urteilen 1 S 1468/17 und 1 S 1469/17 vom 13.02.2018
In beiden Berufungsverfahren stellte der VGH die Rechtswidrigkeit von Ausweiskontrolle und Datenabgleich fest. Zur Begründung führt der 1. Senat aus: Der von der Europäischen Union erlassene SchengenerGrenzkodex habe Grenzkontrollen zwischen den am Schengen-System teilnehmenden Ländern abgeschafft, gestatte diesen jedoch die Ausübung allgemeiner polizeilicher Befugnisse auch im Grenzgebiet, sofern die Ausübung solcher Befugnisse nicht die gleiche Wirkung wie Grenzkontrollen habe. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), insbesondere nach dessen Urteil vom 21. Juni 2017, müsse Deutschland – um eine solche gleiche Wirkung auszuschließen – einen Rechtsrahmen schaffen, der konkretisiere, unter welchen Bedingungen Kontrollen im 30 km-Grenzgebiet stattfinden dürften, und damit solche Kontrollen in ihrer Intensität und Häufigkeit beschränke.
Die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG enthalte die vom EuGH verlangten Konkretisierungen und Beschränkungen nicht, auch nicht im Zusammenwirken mit den damals für die Bundespolizei geltenden Verwaltungsvorschriften„BRAS 120″. Den erforderlichen Rechtsrahmen könnten diese Verwaltungsvorschriften schon deswegen nicht darstellen, da sie nicht allgemein veröffentlicht seien. Sie seien daher für die betroffenen Bürger nicht zugänglich und folglich die Rechtsanwendung für die Normunterworfenen nicht vorhersehbar. Auch inhaltlich genügten die „BRAS 120″ nicht dem Zweck, die Häufigkeit der Kontrollen im Grenzgebiet insgesamt effektiv zu beschränken. Denn sie regelten nur die Kontrolle im Einzelfall und enthielten beispielsweise keine Beschränkung auf stichprobenartige Kontrollen.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des jeweiligen Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden.
Powered by WPeMatico