Schlichtungsstelle: Ein Pfund für die Verbraucher

Vor fast einem Jahr hat die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl ihren Dienst aufgenommen. Seit dem 1. Februar müssen Unternehmen angeben, ob sie an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen oder nicht.

 

Schlichtungsstelle: Ein Pfund für die Verbraucher

 

BMJV, Mitteilung vom 16.02.2017

 

Vor fast einem Jahr hat sie ihre Arbeit aufgenommen: die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl. Hinter dem langen Namen versteckt sich ein wahres Pfund für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland und in Europa. Am 15. Februar 2017 haben sich der Staatsekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Gerd Billen, und der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Peter Hauk ein Eindruck vor Ort verschafft. 

Und die erste Bilanz kann sich sehen lassen. 825 Fälle gingen über die Tische der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums. Und das ohne breitflächiges Marketing. Mit den neuen Informationspflichten für Unternehmer ab dem 1. Februar 2017 wird sich diese Zahl vervielfachen. Felix Braun, Vorstand des Kehler Zentrums, geht von einer Verfünffachung der Anträge in diesem Jahr aus.

 

Der Grund dafür ist für Staatssekretär Gerd Billen klar:

„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zögern vor Gericht zu gehen, wenn der Streitwert unter 1.800 Euro liegt, denn dies ist mit Kosten und einem ungewissen Ausgang des Verfahrens verbunden. Die Verbraucherschlichtungsstelle bietet somit ein niedrigschwelliges Angebot.“

 

Braun ergänzt, dass es dabei keineswegs darum gehe Gerichte zu substituieren, die Schlichtungsstelle sei ein komplementäres Angebot.

 

Hilfe, wo es keine branchenspezifischen Schlichtungen gibt

 

Die Schlichtungsstelle selbst trägt das „Allgemein“ im Namen, ist aber nicht dort zuständig, wo es bereits branchenspezifische Schlichtungen gibt, z. B. bei den Versicherungen. 15 Prozent aller Anfragen kommen aus dem Pauschalreisebereich. Hier geht es vor allem um den Transport, also z. B. um verspätete oder ausgefallene Flüge oder die Unterbringungen vor Ort. Gerd Billen verweist auf Gespräche mit den Reiseverbänden, sich an solchen Schlichtungsverfahren zu beteiligen. Aber auch der Wareneinkauf, insbesondere bei technischen Geräten und Möbeln, ist häufig Inhalt der Streitschlichtung. Minister Peter Hauk nennt zudem den Online-Handel. Hier werden Geschäfte unter Anonymen getätigt – zumindest im Vergleich mit dem lokal bekannten Handwerker oder Buchhändler. Er freue sich, so Hauk, wenn die Kinder langsam groß werden. Die Schlichtungsstelle trägt in jedem Fall zum Rechtsfrieden in der Gesellschaft bei. Felix Braun spricht von einer sehr hohen Einigungsquote, oft auch aufgrund des Aktivwerdens der Schlichtungsstelle. 90 Prozent der Schlichtungsanträge gehen in Kehl online ein.

 

Neue Regelungen für Unternehmen

 

Seit dem 1. Februar müssen Unternehmen angeben, ob sie an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen oder nicht. Auch wenn sie nicht daran teilnehmen wollen, müssen sie sichtbar auf ihrer Website oder im Laden und in den AGBs darüber informieren. Einige Firmen machen das bereits sehr transparent, z. B. mit einem Button auf der Website oder wie Douglas mit einem Zettel an der Ladentheke, andere beschränken sich noch auf einen Verweis im Impressum. Kommen Unternehmen ihrer Informationspflicht nicht nach, werden sie abgemahnt.

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Quelle: DATEV eG