Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Steuertransparenz

Der Rat der Europäischen Union hat Schlussfolgerungen zur Steuertransparenz angenommen.

 

Europäischer Rat, Pressemitteilung vom 12.10.2016

 

„Der Rat

 

  1. erkennt an, dass bei der ehrgeizigen Agenda der EU für eine gerechtere, transparentere und effektivere Besteuerung sowie bei der Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden innerhalb der EU Fortschritte erzielt worden sind;
  2. bestätigt, wie wichtig es ist, den EU- und den internationalen Steuerrahmen weiter zu verbessern, um grenzüberschreitendem Steuermissbrauch und illegalen Finanzaktivitäten vorzubeugen;
  3. begrüsst die Mitteilung der Kommission vom 5. Juli 2016 über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und vermeidung;
  4. ist sich darin einig, dass die jüngsten EU-Rechtsvorschriften über den automatischen Austausch von Informationen über Steuervorbescheide und eine länderbezogene steuerrelevante Berichterstattung über Tätigkeiten multinationaler Konzerne zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einen wichtigen Schritt nach vorne darstellen;
  5. fordert dazu auf, Möglichkeiten zu prüfen, wie die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden innerhalb der EU weiter verbessert werden kann, und dabei auch Optionen zu berücksichtigen, die sich aus der Arbeit der Joint International Taskforce on Shared Intelligence and Collaboration (JITSIC) der OECD ergeben;
  6. ist der Ansicht, dass die Vorschläge der Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche angesichts der Synergien zwischen diesen beiden Bereichen rechtzeitig vorliegen, und beabsichtigt, auf deren zügige Annahme im Einklang mit dem EU-Rechtsetzungsverfahren hinzuwirken;
  7. bestätigt, dass die Steuerbehörden und andere an der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beteiligte Agenturen im Einklang mit geeigneten rechtlichen Absicherungen effektiver und effizienter zusammenarbeiten müssen;
  8. betont, dass verhindert werden muss, dass Gelder im großen Maßstab geheim gehalten werden können, da dies die wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beeinträchtigt, und dass sichergestellt werden muss, dass die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen bekannt ist;
  9. begrüsst die Initiative zum automatischen Austausch von Informationen über eigentliche wirtschaftliche Eigentümer, in deren Rahmen zahlreiche Steuerhoheitsgebiete, darunter sämtliche Mitgliedstaaten, vereinbart haben, Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen auszutauschen, und erwartet zügige internationale Fortschritte;
  10. ersucht die Kommission, die Möglichkeit zu prüfen, einen Vorschlag zur Verbesserung des grenzübergreifenden Zugangs zu Informationen über eigentliche wirtschaftliche Eigentümer auf Grundlage der laufenden Arbeiten auf internationaler Ebene vorzulegen;
  11. stellt fest, dass auf dem G20-Treffen vom Oktober 2016 erste Vorschläge der OECD und der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) zur besseren Umsetzung der internationalen Transparenzstandards – einschließlich zur Verfügbarkeit von Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern – vorgestellt wurden;
  12. weist erneut darauf hin, dass es notwendig ist, die Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung zu verstärken und effektivere Hindernisse für solche Aktivitäten zu errichten;
  13. begrüsst die Absicht der Kommission, im Herbst 2016 eine öffentliche Konsultation zum bestmöglichen Ansatz in der Frage einzuleiten, wie mehr Transparenz in Bezug auf die Tätigkeit von Intermediären, die bei Steuerhinterziehung oder ‑vermeidung Unterstützung leisten, erreicht werden kann;
  14. nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die Möglichkeit der Einführung verbindlicher Offenlegungsregelungen in Anlehnung an Aktionspunkt 12 des BEPS-Projekts der OECD sondieren und sich dabei auf die Erfahrungen einiger EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich stützen will und beabsichtigt, möglicherweise 2017 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen;
  15. bestärkt die Kommission darin, erste Überlegungen anzustellen, ob ein künftiger Austausch solcher Informationen zwischen den Steuerbehörden innerhalb der EU möglich wäre;
  16. betont, dass es notwendig ist, bei der Festlegung eines etwaigen globalen Ansatzes zur Gewährleistung von mehr Transparenz in diesem Bereich eng mit der OECD und anderen internationalen Partnern zusammenzuarbeiten;
  17. unterstützt die Förderung höherer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit und stellt fest, dass die fachlichen Beratungen im Rat über die Erstellung einer EU-Liste der nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete, die 2017 vorliegen soll, im Rahmen der Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ bereits aufgenommen wurden; dies betrifft auch die Festlegung der Kriterien für die Aufnahme von Gebieten auf diese Liste und mögliche Gegenmaßnahmen;
  18. ist sich darin einig, dass es wichtig ist, Hinweisgeber zu schützen, und fordert die Kommission auf, mögliche künftige Maßnahmen auf EU-Ebene unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zu prüfen;
  19. ist sich dessen bewusst, dass die Verbesserung der Rechtssicherheit im Steuerbereich in der EU dazu beitragen kann, die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen weiter zu erhöhen, und nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission Vorschläge zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) sowie von Steuervermeidung vorlegen will, mit denen gleichzeitig ein stabiles und berechenbares steuerliches Umfeld gewährleistet und die Doppelbesteuerung beseitigt werden soll, d. h. Vorschläge zur Verbesserung der Streitbeilegung und zur Wiederaufnahme der Arbeiten an einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB).“

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Quelle: DATEV eG