Schmerzensgeld auch für Verletzungen bei rechtmäßigen Behördenmaßnahmen möglich

Laut BGH umfasst der Anspruch auf Entschädigung für hoheitliche Eingriffe in Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit (sog. Aufopferung) auch einen Schmerzensgeldanspruch (Az. III ZR 71/17).

Powered by WPeMatico