Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken

Die Bundesregierung hat drei Kleine Anfragen der Grünen zur Wirksamkeit des im November 2014 in Kraft getretenen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken speziell zu den Punkten Inkassowesen, unerlaubte Telefonwerbung und Abmahnwesen im Urheberrecht beantwortet.

 

Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.04.2017

 

Kurzfassung

 

Die Bundesregierung hat drei Kleine Anfragen der Grünen zum „Verbraucherschutz bei unseriösen Geschäftspraktiken“ beantwortet. Die Fragesteller hatten sich auf das im Oktober 2013 bzw. November 2014 in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken bezogen, in dem ein „deutlich verbesserter Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ angekündigt worden war. Da dem aus ihrer Sicht „aber die Realität vielfach nicht gerecht geworden“ sei, wollten die Grünen von der Regierung wissen, was sie gegen fortgesetzt unseriöse Geschäftspraktiken zu unternehmen gedenkt.

 

  • Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen (18/11478) und Antwort der Bundesregierung (18/11714) zum Inkassowesen.

 

  • Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen (18/11479) und Antwort der Bundesregierung (18/11713) zur unerlaubten Telefonwerbung.

 

  • Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen (18/11480) und Antwort der Bundesregierung (18/11711) zum Abmahnwesen im Urheberrecht.

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Quelle: DATEV eG