Schutzstatus syrischer Flüchtlinge: Entscheidungspraxis des BAMF bestätigt

Laut OVG Rheinland-Pfalz ist unverfolgt aus Syrien ausgereisten Flüchtlingen nicht der umfassende Schutzstatus eines Flüchtlings im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern nur der sog. subsidiäre Schutz vor den Gefahren des Bürgerkriegs zuzuerkennen (Az. 1 A 10918/16.OVG, 1 A 10920/16.OVG und 1 A 10922/16.OVG).

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Quelle: DATEV eG