Schwarmfinanzierungen nehmen stark zu
ifo Institut, Pressemitteilung vom 16.05.2019
Insgesamt wurden zwischen 2011 und April 2018 Finanzierungen in Höhe von 364 Millionen Euro vermittelt. Die Wachstumsrate betrug satte 197 Prozent pro Jahr. „Die Befürchtung, das Gesetz werde diese Finanzierungsart bremsen, hat sich nicht bewahrheitet“, sagt Christa Hainz, stellvertretende Leiterin des ifo Zentrums für Internationalen Institutionenvergleich und Migrationsforschung. Lars Hornuf, Professor für Finanzdienstleistungen und Finanztechnologie in Bremen, ergänzt, dass er „gleichzeitig noch viel Verbesserungspotenzial“ sieht. „Zum Beispiel könnten die Anlagen an einem Sekundärmarkt handelbar gemacht werden.“
Unter Schwarmfinanzierung (englisch Crowdfunding) versteht man eine Form der Finanzierung über eine Gruppe von Internetnutzern.
Das Wachstum in den letzten Jahren wurde vor allem von den Immobilienfinanzierungen getrieben, auf die mittlerweile 220 Millionen Euro entfallen.
Im Beobachtungszeitraum kam es bei 73 der insgesamt 743 erfolgreichen Finanzierungsrunden zu Insolvenzen, die meisten jedoch vor Inkrafttreten des Gesetzes.
Auch die im Gesetz erlaubten Ausnahmen und Befreiungen zeigen ihre Wirkung. Mittlerweile werden überwiegend Darlehen mit Erfolgsbeteiligung und vor allem Nachrangdarlehen als Vermögensanlagen verwendet. Außerdem kommen mehr Emittentinnen in die Nähe des Grenzwertes von 2,5 Millionen Euro. Auch werden häufiger Anlagebeträge von exakt 1.000 Euro investiert, bis zu denen keine Selbstauskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nötig ist.
Bei sozialen und gemeinnützigen Projekten werden die Ausnahmeregelungen kaum angewendet, da andere Befreiungsvorschriften eine einfachere Entbindung von der Prospektpflicht ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ifo Instituts.
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