Selbstbedienungskasse getäuscht – Diebstahl begangen

Wer das Lesegerät einer Selbstbedienungskasse mit einem falschen Strichcode „täuscht“ und so für seine Ware einen zu geringen Preis bezahlt, begeht einen strafbaren Diebstahl. So entschied das OLG Hamm (Az. 5 RVs 56/13).

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Quelle: DATEV eG