Mit der SEPA-Lastschrift muss der Lastschrifteinreicher den Zahler über die künftige Belastung seines Kontos informieren.
Zum 01. Februar 2014 wird der Zahlungsverkehr unter SEPA in Europa vereinheitlicht. Die bislang geltenden nationalen Zahlverfahren werden durch die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift abgelöst. Besonders bei der SEPA-Lastschrift gibt es Neuerungen, die vom Lastschrifteinreicher zwingend befolgt werden müssen.
Als Pre-Notification (Vorabinformation) ist jede Mitteilung des Lastschrifteinreichers an den Zahler geeignet, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Vorabinformation muss das Fälligkeitsdatum, den genauen Betrag, die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz enthalten. Sie kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen, sofern für jeden Lastschrifteinzug jeweils alle erforderlichen Informationen darin enthalten sind. Die Vorabinformation muss dem Zahler rechtzeitig mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit zugesandt werden, sofern mit dem Zahler keine andere Frist vereinbart wurde. Somit kann sich der Zahler auf die Kontobelastung einstellen und für entsprechende Deckung sorgen.
Die Bank des Kreditors und des Debitors ist dabei nicht verpflichtet, zu prüfen, ob eine Pre-Notification vorliegt, da dieses rein das Vertragsverhältnis zwischen Kreditor und Debitor betrifft. Die Art der Zustellung für die Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben – möglich sind z. B. Brief, Fax, E-Mail oder eine telefonische Ankündigung. Generell kann die Pre-Notification bereits in den Vertrag aufgenommen werden. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen wie beispielsweise bei Ratenplänen reicht eine einmalige Unterrichtung des Debitors vor dem ersten Lastschrifteinzug unter Angabe der zukünftigen Fälligkeitstermine aus. In welcher Art und Weise die Vorabinformation erfolgen kann, ergibt sich entweder aus den Regelungen der jeweiligen Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister oder ist bei letzterem zu erfragen.
Weitere Informationen zu SEPA finden Sie unter www.datev.de/sepa.
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Quelle: DATEV eG