Silberfischchen in gebrauchter Wohnung – kein Sachmangel

Der Erwerber einer gebrauchten Eigentumswohnung kann nicht erwarten, dass diese Wohnung völlig frei von Silberfischchen ist. Bei einer zu Wohnzwecken bestimmten Immobilie ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Grundbestand von Silberfischchen vorhanden ist. Allein dieser begründet keinen Mangel. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. 22 U 64/16).

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Quelle: DATEV eG