Sind Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung zu verwertendes Vermögen i. S. d. § 12 Abs. 1 SGB II?

Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung in Form einer Unterstützungskassenversorgung oder Firmenrückdeckungsversicherung sind vor dem Zeitpunkt der frühestmöglichen Inanspruchnahme von Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kein zu verwertendes Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II. So entschied das SG Karlsruhe (Az. S 15 AS 1809/16).

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