Skalierte Prüfungsdurchführung

Der Beirat der WPK hat eine Änderung des § 24b Abs. 1 BS WP/vBP beschlossen. Die Änderung und der Hinweis des WPK-Vorstands zur skalierten Prüfungsdurchführung heben den Grundsatz hervor, dass Art, Umfang und Dokumentation der Prüfungsdurchführung von Größe, Komplexität und Risiko des Prüfungsgegenstands bestimmt werden.

 

IDW, Mitteilung vom 13.04.2012

 

Der Beirat der WPK hat eine Änderung des § 24b Abs. 1 BS WP/vBP beschlossen. Die Änderung und der Hinweis des WPK-Vorstands zur skalierten Prüfungsdurchführung heben den Grundsatz hervor, dass Art, Umfang und Dokumentation der Prüfungsdurchführung von Größe, Komplexität und Risiko des Prüfungsgegenstands bestimmt werden.

 

Mit dieser Zielrichtung führt das IDW bereits seit einigen Jahren Gespräche auf EU-Ebene und begrüßt daher in einem Schreiben an die WPK die Änderung des § 24b Abs. 1 BS WP/vBP sowie den Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung auf der Grundlage der ISA. Es ist erforderlich, dass sowohl die nationalen als auch die europäischen Instanzen sich selbst das Verständnis einer skalierten Prüfung zu eigen machen.

 

Das Schreiben vom 12.04.2012 finden Sie auf der Homepage des IDW.

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Quelle: DATEV eG