In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen die Betreiberin der Plattform wimdu.de hat das KG Berlin die erstinstanzliche Untersagung des Slogans „50 % günstiger als Hotels“ bestätigt (Az. 5 U 83/15).
Slogan auf wimdu.de „50 % günstiger als Hotels“ als irreführend untersagt
Wettbewerbszentrale, Pressemitteilung vom 08.04.2016 zum Urteil 5 U 83/15 des KG Berlin vom 11.03.2016
Die Wettbewerbszentrale hatte den auf der Buchungsplattform wimdu.de eingeblendeten Slogan als irreführend beanstandet, da die behauptete Ersparnis nicht durchgängig erreicht werden konnte. Das Kammergericht gab der Wettbewerbszentrale recht und begründete seine Entscheidung damit, dass die Beklagte einschränkungslos mit einer Ersparnis von 50 % werbe, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die maximale Kostenersparnis in einer mehr oder weniger geringen Zahl von Fällen handele, deren Bedingungen für das Gericht nicht nachvollziehbar seien.
„Wir begrüßen diese Entscheidung“, so Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Bewertung des Urteils. „Wer pauschal Aussagen über die Günstigkeit des eigenen Angebotes im Vergleich zu anderen Anbietern trifft, muss sich hieran auch messen lassen. Wird die Ersparnis nur in Einzelfällen tatsächlich erreicht, wird der Verbraucher über die vermeintliche Günstigkeit des Gesamtangebotes getäuscht“, so Schönheit weiter. Eine Revision gegen das Urteil hat das Kammergericht nicht zugelassen.
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Quelle: DATEV eG