Im Hinblick auf die hohen Steuereinnahmen laut Mai-Steuerschätzung fordert der BdSt, den verfassungsrechtlich bedenklichen Solidaritätszuschlag zügig abzubauen, den Einkommensteuertarif zu reformieren und Freistellungen bei der Grunderwerbsteuer einzuführen.
Soli, Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer: BdSt setzt Themen zur Mai-Steuerschätzung
Dieser Steuerrekord verpflichtet!
BdSt, Pressemitteilung vom 12.05.2017
Deshalb fordert der Verband die politischen Parteien auf, sich zu Steuersenkungen nach der Bundestagswahl ernsthaft zu bekennen. „Wann, wenn nicht jetzt, muss die Last der Steuerzahler sinken? Politiker, denen für das Jahr 2020 mehr als 820 Mrd. Euro Steuereinnahmen prognostiziert werden, müssen sich dazu verpflichtet fühlen, den sofortigen Einstieg in den Soli-Ausstieg zu beschließen und den Einkommensteuertarif regelmäßig an die Einkommensentwicklung und die Lebenswirklichkeit anzupassen“, mahnt BdSt-Präsident Reiner Holznagel an. Konkret wirbt der Bund der Steuerzahler für eine Reform des Einkommensteuertarifs, der flacher verläuft, um den Mittelstand zu entlasten und dessen Spitzensteuersatz erst bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 80.000 Euro statt bereits in der Nähe des Durchschnittsverdiensts von Vollzeitbeschäftigten greift. „Es darf nicht sein“, kritisiert Holznagel, „dass Facharbeiter mit Berufserfahrung oder gut verdienende Angestellte Richtung Spitzensteuersatz rutschen, ohne tatsächlich Topverdiener zu sein“!
Zudem begrüßt der Verband, dass sein Vorschlag zur Einführung von Freistellungen bei der Grunderwerbsteuer im Falle von Ersterwerb bereits von einigen Parteien aufgegriffen worden ist. So wie der Bund den Solidaritätszuschlag nicht als dauerhafte Einrichtung missbrauchen darf, sollten die Länder den Erhöhungs-Wettlauf bei der Grunderwerbsteuer stoppen.
-
Steuertarif-Entlastungsbeispiele finden Sie auf der Seite des BdSt
———————-
Quelle: DATEV eG