Sonderausschuss zu angeblichen Steuerabsprachen eingerichtet

Das EU-Parlament hat die Einrichtung eines Sonderausschusses beschlossen, um „Steuervorbescheide und andere Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung“ in den EU-Ländern zu untersuchen und Empfehlungen für die Zukunft abzugeben.

 

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 12.02.2015

 
Das Parlament hat am 12.02.2015 die Einrichtung eines Sonderausschusses beschlossen, um „Steuervorbescheide und andere Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung“ in den EU-Ländern zu untersuchen und Empfehlungen für die Zukunft abzugeben. Der Ausschuss wird 45 Mitglieder haben und zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten eingesetzt.

 

Die Einrichtung des Ausschusses wurde mit 612 Stimmen gebilligt, bei 19 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen.

 

Mandat
Der Ausschuss wird Praktiken im Bereich verbindlicher Steuerauskünfte bis zurück zum 1. Januar 1991 untersuchen, aber auch die Regeln überprüfen, nach denen die Europäische Kommission staatliche Beihilfen in den Mitgliedstaaten behandelt, sowie jene Vorschriften, die bestimmen, wie transparent die Praxis der Steuerentscheidungen in den EU-Ländern sein darf. Der Ausschuss wird auch die nachteiligen Auswirkungen aggressiver Steuergestaltung auf die öffentlichen Finanzen ins Auge fassen und Empfehlungen für die Zukunft aussprechen.

 

Hintergrundinformationen
Der Ausschuss wird anlässlich einer Reihe von Ermittlungen zu angeblichen Steuerabsprachen zugunsten multinationaler Konzerne in Luxemburg, Irland, Belgien und den Niederlanden eingesetzt, die von der Europäischen Kommission veranlasst wurden.

 

Pläne des Wirtschaftsausschusses, einen Untersuchungsbericht (nichtlegislativer Initiativbericht) über Steuerentscheidungen zu verfassen, werden nun nicht mehr weiterverfolgt, da dieses Vorhaben sich inhaltlich mit der Aufgabe des Sonderausschusses überschneiden würde.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des EU-Parlaments.

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Quelle: DATEV eG