Sozialrecht soll in die juristische Ausbildung
LSG München, Mitteilung vom 09.05.2018
Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte fordert eine Änderung der Juristenausbildung:
„Existenzielle Risikoabsicherung durch Sozialrecht muss zum Grundwissen von Juristinnen und Juristen gehören. Um der überragenden gesellschaftlichen und ökonomischen Bedeutung des Sozialrechts gerecht zu werden und qualifizierten Nachwuchs für Sozialgerichte, Anwaltschaft und Sozialverwaltungen zu gewinnen, ist es unerlässlich, den Stellenwert dieses Fachgebiets in der juristischen Ausbildung zu stärken,“ so die Konferenz.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte appellieren daher an die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder und an die Landesjustizverwaltungen, den Pflichtstoff für die erste und zweite juristische Staatsprüfung um Grundzüge des Sozialrechts und Sozialverwaltungsverfahren zu ergänzen.
Die Bedeutung des Sozialrechts für die juristische Ausbildung sei insbesondere seit der Zusammenführung des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialhilferechts durch das SGB II gestiegen. In nahezu allen Rechtsgebieten seien Grundkenntnisse dazu erforderlich, welche Auswirkungen etwa Erbschaften, Abfindungen, Schadensersatzleistungen etc. auf den Leistungsbezug hätten. Daneben rücke die demographische Entwicklung Fragen des Medizin- und Gesundheitsrechts weiter in den Vordergrund.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Sozialrecht 4.0″ wurden die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen der sich wandelnden und immer stärker digitalisierten Arbeitswelt und die daran anknüpfenden Handlungsoptionen diskutiert.
Die Konferenz spricht sich dafür aus, Lücken der sozialen Sicherung, insbesondere in den durch die zunehmende Digitalisierung entstehenden neuen Arbeitsformen, zu schließen. Sie begrüßt daher die Initiative im Koalitionsvertrag 2018, den sozialen Schutz Selbstständiger durch eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen zu verbessern. Die Konferenz befürwortet eine entsprechende Ausweitung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies würde auch die Attraktivität klassischer Arbeitsverhältnisse erhöhen und damit das Sozialversicherungssystem insgesamt stärken.
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