Sozialrecht wird einfacher

 

Das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) wird vereinfacht: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig in der Regel für zwölf Monate statt wie bisher für sechs Monate bewilligt. Das hat das Kabinett beschlossen.

 


Bundesregierung, Mitteilung vom 03.02.2016

 

Das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) wird vereinfacht: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig in der Regel für zwölf Monate statt wie bisher für sechs Monate bewilligt. So hat es das Kabinett beschlossen.

 

Die Ausgaben für Unterkunft und Heizung müssen künftig nicht mehr jeweils für sich genommen, sondern lediglich in der Summe angemessen sein (Bruttowarmmiete). Sollte also die Unterkunft teurer sein, kann das durch weniger Kosten bei der Heizung ausgeglichen werden und umgekehrt. Für Grundsicherungsbezieher werden dann voraussichtlich mehr Wohnungen als bisher als „angemessen“ bewertet.

 

Grundsicherung nicht pfändbar

 

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind nach dem neuen Gesetz nicht pfändbar und nicht übertragbar.

 

Die Vorschriften, welches Einkommen angerechnet wird, werden einfacher. Das ist praxisnäher und entspricht der gängigen Rechtsprechung. Auch für die Verfahren in den Behörden ist es effizienter.

 

Auszubildende können aufstocken

 

Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen. Sie waren bisher von den Leistungen zum Lebensunterhalt ausgeschlossen. Dabei werden allerdings Ausbildungsvergütung und Ausbildungsförderung angerechnet.

 

Job gefunden: Leistungen können weiter laufen

 

Hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden. Das gilt auch, wenn die oder der Betreffende nicht mehr hilfebedürftig ist.

 

Ist ein junger Mensch schwer zu erreichen und in einer schwierigen Lebenslage, kann er nun gefördert werden, um eine Ausbildung oder einen Job zu finden.

 

Mehr Klarheit für alle, weniger Bürokratie

 

Ziel des im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, Leistungsberechtigten schneller und einfacher Klarheit über ihre Rechtsansprüche zu verschaffen. Die Leistungen sollen passgenauer auf die persönliche Situation angewendet werden. Dazu gehört, dass Leistungsberechtigte besser und individuell zu ihren Ansprüchen beraten werden. Beschäftigte der Jobcenter werden von Bürokratie entlastet.

 

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Quelle: DATEV eG