Sozialversicherung für Landwirte neu organisiert

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die landwirtschaftliche Sozialversicherung grundlegend und nachhaltig neu organisiert wird. Der Bundesträger wird lt. dem beschlossenen Gesetzentwurf der Träger der gesamten landwirtschaftlichen Sozialversicherung.

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 02.11.2011

Die landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) wird grundlegend und nachhaltig neu organisiert. Künftig werden die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zum Bundesträger „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ zusammengeführt.

Der Bundesträger wird der Träger der gesamten landwirtschaftlichen Sozialversicherung (Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung). Er unterliegt als selbstverwaltete Körperschaft der Rechtsaufsicht des Bundesversicherungsamts. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Strukturwandel in der Landwirtschaft

Die Zahl der Versicherten in der LSV ist seit längerem rückläufig. Das ist eine Folge des fortschreitenden Strukturwandels in der Landwirtschaft. Regional unterschiedlich hohe Versicherungsbeiträge für gleich strukturierte Betriebe verzerren den Wettbewerb.

Durch die Zusammenführung der Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu einem Bundesträger „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ sollen künftig gleich hohe Beitragssätze für gleich strukturierte Betriebe erhoben werden.

Neuerungen bei der Hofabgabe

Die Hofabgabe als Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente bleibt erhalten. Sie wird allerdings geändert. Bereits nach den bisher geltenden Regelungen kann eine Hofabgabe in vielfältiger Weise erfolgen. Zum Beispiel durch Veräußerung, Verpachtung, Rückgabe von Pachtflächen, Stilllegung oder auch als Abgabe unter Ehegatten. Diese Möglichkeiten können auch miteinander kombiniert werden.

Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) in Deutschland ist die Sozialversicherung für die selbstständig tätigen Unternehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau, deren Ehegatten, mitarbeitenden Familienangehörigen, Altenteiler (Rentner) sowie deren mitversicherte Angehörige (z. B. Kinder). Sie umfasst die

  • landwirtschaftliche Unfallversicherung (seit 1885),
  • Alterssicherung der Landwirte (seit 1. Oktober 1957),
  • landwirtschaftliche Krankenversicherung (seit 1. Oktober 1972) und die
  • landwirtschaftliche Pflegeversicherung (seit 1. Januar 1995).

Quelle: Bundesregierung

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Quelle: DATEV eG