Spanien wegen diskriminierender Erbschaft- und Schenkungsteuervorschriften verklagt

Die EU-Kommission hat beschlossen, Spanien vor dem EuGH zu verklagen, weil die spanischen Vorschriften für Erbschaft- und Schenkungsteuern für nicht Gebietsansässige höhere Steuersätze vorsehen.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 27.10.2011

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil die spanischen Vorschriften für Erbschaft- und Schenkungsteuern für nicht Gebietsansässige höhere Steuersätze vorsehen.

Die Kommission hatte Spanien bereits am 5. Mai 2010 (IP/10/513) und anschließend erneut am 17. Februar 2011 förmlich aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um die Vorschriften für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften zu bringen. Bislang wurden aber im spanischen Recht keine diesbezüglichen Änderungen vorgenommen.

Die Erbschaft- und die Schenkungsteuern werden in Spanien sowohl auf staatlicher Ebene als auch auf der Ebene der autonomen Gemeinschaften geregelt. Die Vorschriften der autonomen Gemeinschaften räumen Gebietsansässigen eine Reihe von Steuererleichterungen ein, die ihnen in der Praxis gestatten, wesentlich niedrigere Steuern zu zahlen als nicht Gebietsansässige.

Nach Auffassung der Kommission stellt diese diskriminierende steuerliche Behandlung ein Hemmnis für die Freizügigkeit und für den freien Kapitalverkehr dar, also für grundlegende Prinzipien des Binnenmarkts, und ist ein Verstoß gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 45 bzw. 63 AEUV).

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

Quelle: EU-Kommission

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Quelle: DATEV eG