Die Bundesregierung hat ein Gesetz zum besseren Schutz von Sparern in den Bundestag eingebracht. Neben der Einführung einer kürzeren Auszahlungsfrist bei Entschädigungen sollen Sparer über die Einlagensicherung besser informiert werden. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.01.2015
Quelle: hib-Nr. 38/2015
Die Bundesregierung will Sparer besser schützen und dafür Sorge tragen, dass Sparer nach Zusammenbrüchen von Banken schneller als bisher an ihr Geld kommen. Diesem Ziel dient der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (18/3786). Wie es in dem Entwurf heißt, sollen die Sparer im Entschädigungsfall innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt werden. Bisher betrug diese Frist 20 Tage. Außerdem soll für verbesserte Informationen der einzelnen Sparer über die Einlagensicherung gesorgt werden.
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Quelle: DATEV eG