Spielhallenbetreiber hat Anspruch auf behördliche Entscheidung über seinen Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis

Das VG Koblenz hat der Klage eines Spielhallenbetreibers stattgegeben, mit der dieser eine behördliche Entscheidung über seinen Antrag auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis herbeiführen wollte (Az. 2 K 602/17).

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