Der Statistische Beirat, das Beratungsgremium des Statistischen Bundesamtes, hat Kriterien aufgestellt, nach denen das Bundesstatistikgesetz den neuen nationalen und europäischen Anforderungen an eine zeitgemäße Statistik angepasst werden muss.
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 06.09.2012
Das Bundesstatistikgesetz muss den neuen nationalen und europäischen Anforderungen an eine zeitgemäße Statistik gerecht werden. So sieht es der Statistische Beirat – das Gremium der Nutzer, Befragten und Produzenten der Bundesstatistik. Dazu hat der Beirat 40 Empfehlungen ausgesprochen. Die wichtigsten sind:
- Das Bundesstatistikgesetz soll die Bedürfnisse der Datennutzer stärker berücksichtigen. Auch Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft müssen – neben den Bundesministerien – Einfluss auf das statistische Programm nehmen können.
- Um Auskunftgebende weiter zu entlasten, soll den statistischen Ämtern grundsätzlich ein Zugang zu Verwaltungsdaten eingeräumt werden. Bei geplanten Änderungen von Verwaltungsvorschriften und -abläufen, aus denen statistische Daten gewonnen werden können, sollten die statistischen Ämter zuvor gehört werden.
- Innovative Methoden und Verfahren sollen verstärkt genutzt werden, um Unternehmen und Privathaushalte zu entlasten.
- Wissenschaftler/-innen sollten – wie nach EU-Recht – auch national die Möglichkeit erhalten, mit Daten mit höherem Informationsgehalt in den Forschungsdatenzentren (FDZ) der statistischen Ämter zu arbeiten.
- In Deutschland müssen grundsätzlich amtliche Statistiken per Einzelgesetz angeordnet werden. Damit die statistischen Ämter schneller auf aktuelle Informationsbedürfnisse – zum Beispiel zu Auswirkungen der Energiewende – reagieren können, sollen die bestehenden rechtlichen Instrumente flexibilisiert werden.
Der Statistische Beirat
Der Statistische Beirat ist das nach Paragraph 4 Bundesstatistikgesetz geschaffene Beratungsgremium des Statistischen Bundesamtes. Die Nutzer der Bundesstatistik sind in diesem Beirat durch die Bundesministerien vertreten sowie durch die Wirtschaftsverbände, Tarifparteien, Wissenschaft und Kommunen: BDEW, BDA, BGA, BDI, BfB, Deutscher Bauernverband, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag, DGB, DIHK, DIW Berlin, Hochschulen, GDV, HDE/BAG , Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten, RWI Essen, Umweltverbände, ver.di , Verband der Landwirtschaftskammern, ZDH. Die Statistik-Produzenten sind durch die Statistischen Ämter der Länder vertreten.
———————-
Quelle: DATEV eG