Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften
BStBK, Mitteilung vom 02.10.2019
Nach Ansicht der Bundessteuerberaterkammer weist das Eckpunktepapier Licht und Schatten auf. Einzelne Vorschläge sind positiv zu bewerten und werden ausdrücklich begrüßt. Dagegen lehnt die Bundessteuerberaterkammer die vorgeschlagene Erweiterung der sozietätsfähigen Berufe auf alle mit dem Anwaltsberuf vereinbaren Berufe ab, weil damit auch Angehörige gewerblicher Berufe, die keinen vergleichbaren Berufspflichten und nicht der Aufsicht einer Berufskammer unterliegen, zugelassen würden. Kritisch sieht die Bundessteuerberaterkammer auch die in Erwägung gezogene Zulassung von Wagniskapital im Bereich von Legal-Tech, weil hierdurch Inkohärenzen zu dem grundsätzlichen Verbot der Fremdkapitalbeteiligung geschaffen würden.
Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Stellungnahme (Anlage) zu entnehmen.
Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der BStBK.
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