Die EU-Kommission hat gegen Deutschland und andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union Vertragsverletzungsverfahren zu bestimmten länderspezifischen Regulierungsvorschriften eingeleitet, die sie als nicht vereinbar mit der Dienstleistungsrichtlinie erachtet. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat dem BMWi dazu eine Stellungnahme übermittelt.
WPK, Mitteilung vom 20.08.2015
Die Europäische Kommission hat am 18. Juni 2015 gegen Deutschland und andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union Vertragsverletzungsverfahren zu bestimmten länderspezifischen Regulierungsvorschriften eingeleitet, die sie als nicht vereinbar mit der Dienstleistungsrichtlinie erachtet.
Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland betrifft die „verbindlichen Mindestpreisregelungen“ in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Beide Vorgaben verletzen nach Auffassung der Europäischen Kommission die Anforderungen von Art. 15 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe g und Absatz 3 der Dienstleistungsrichtlinie. Die Mindestsätze der HOAI (und der StBVV) erfüllen nach der Einschätzung der Europäischen Kommission die Bedingungen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitet die Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Vertragsverletzungsverfahren vor. Im Vorfeld hat der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) dem Ministerium seine Stellungnahme übermittelt.
Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der WPK.
———————-
Quelle: DATEV eG