Die WPK hatte gegenüber dem BMF im Rahmen der „OECD-Prüfung der nationalen Umsetzung des Common Reporting Standard: Prüfung von Treuhandkonten/-depots von Notaren, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Insolvenzverwaltern u. a.“ Stellung genommen. Im Nachgang ergänzte das BMF drei Fragen, die die WPK nun beantwortet hat.
Stellungnahme zur OECD-Prüfung der nationalen Umsetzung des Common Reporting Standard
Prüfung von Treuhandkonten/-depots von Notaren, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Insolvenzverwaltern u. a.
WPK, Mitteilung vom 15.04.2019
Die WPK hatte mit Schreiben vom 11. Januar 2019 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen im Rahmen der „OECD-Prüfung der nationalen Umsetzung des Common Reporting Standard: Prüfung von Treuhandkonten/-depots von Notaren, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Insolvenzverwaltern u. a.“ Stellung genommen.
Im Nachgang ergänzte das Bundesministerium der Finanzen drei Fragen, die die WPK mit Schreiben vom 8. April 2019 beantwortet hat.
Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der WPK.
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