Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen Deutschland und Bermuda über den Auskunftsaustausch in Steuersachen vorgelegt.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 26.06.2012
Deutschland und die zum britischen Überseegebiet gehörende Inselgruppe Bermuda wollen bei Steuerverfahren in Zukunft besser zusammenarbeiten. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juli 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Bermuda über den Auskunftsaustausch in Steuersachen (17/10043) vorgelegt.
Bermuda habe den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke anerkannt. Das geschlossene Steuerabkommen mit Bermuda enthalte alle Kernelemente des OECD-Standards, schreibt die Bundesregierung.
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Quelle: DATEV eG