Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zwischen Deutschland und Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen eingebracht. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.10.2014
Quelle: hib-Nr. 485/2014
Deutschland und Costa Rica wollen ihre Wirtschaftsbeziehungen fördern und vertiefen und steuerliche Hemmnisse abbauen. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/2659) eingebracht. Steuerliche Rahmenbedingungen würden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten regelmäßig eine wichtige Grundlage für gegenwärtige und zukünftige Investitionen bilden, schreibt die Bundesregierung.
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Quelle: DATEV eG