Steuerabkommen mit Finnland

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Finnland haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, das das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1979 ersetzen soll, weil dieses Abkommen durch die wirtschaftliche und Steuerliche Entwicklung in beiden Ländern überholt sei.

 

Steuerabkommen mit Finnland

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.02.2017

 

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Finnland haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, das das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1979 ersetzen soll, weil dieses Abkommen durch die wirtschaftliche und Steuerliche Entwicklung in beiden Ländern überholt sei. Das Abkommen vom 19. Februar 2016 entspreche den gegenwärtigen Verhältnissen, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (18/11138). Geregelt werden unter anderem die Dividendenbesteuerung aus zwischengesellschaftlichen Beteiligungen sowie die Rentenbesteuerung. Außerdem wird der OECD-Standard für den Informationsaustausch zwischen beiden Ländern geregelt.

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Quelle: DATEV eG