Steuerbefreiung für Sonderfahrzeuge

Die Fraktion Die Linke strebt Steuererleichterungen in einem bestimmten Bereich der Landwirtschaft an und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (18/9034) vorgelegt.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.07.2016

 

Die Fraktion Die Linke strebt Steuererleichterungen in einem bestimmten Bereich der Landwirtschaft an und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ( 18/9034 ) vorgelegt. Darin geht es um die Voraussetzungen, unter denen Sonderfahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Eine Voraussetzung ist nach Angaben der Fraktion, dass diese Fahrzeuge auch ihrer Bauart nach ausschließlich für die Land- und Forstwirtschaft geeignet und bestimmt sind. Sobald ein Sonderfahrzeug auch für einen anderen Zweck genutzt werden könne, entfalle die Befreiung. Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit seinem Urteil vom 16. Juli 2014 (Az. II R 39/12) die bisherige strikte Rechtsprechung bekräftigt. Fahrzeuge, die auch in der gewerblichen Viehzucht verwendet werden könnten, würden keine Steuerbefreiung erhalten, selbst wenn sie vom Halter ausschließlich in seinem landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt würden. 

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Quelle: DATEV eG