Der BdSt wird sich für die vereinfachte Steuererklärung auch für Senioren mittels einer Stellungnahme an das BMF einsetzen.
Steuererklärung für Rentner muss einfacher werden!
Vorschlag des Bundesrats reicht nicht aus
BdSt, Pressemitteilung vom 15.01.2016
Auch die Steuerbescheide, die an die Senioren verschickt werden, sind erklärungsbedürftig. Aus Sicht des Steuerzahlerbundes sollte hier zum Beispiel die Besteuerung der „Mütterrente“ verständlich erklärt werden, sodass die Senioren den Bescheid besser nachvollziehen können. Im vergangenen Jahr waren gerade bei diesem Thema viele Nachfragen entstanden. Hier gibt es noch viel zu tun!
Hintergrund:
Mehr als vier Millionen Senioren müssen bereits eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ob eine Abgabepflicht besteht, hängt von der Höhe der Bruttorente und dem Jahr des Rentenbeginns ab. Die Faustformel: Je früher der Rentenbeginn, desto mehr Rente kann steuerfrei vereinnahmt werden. Die Steuererklärung für das Jahr 2015 muss bis spätestens 31. Mai 2016 beim Finanzamt sein. Senioren sollten daher rechtzeitig prüfen, ob sie eine Steuererklärung einreichen müssen und ggf. die Ausfüllhilfe bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern, wenn dies in den Vorjahren nicht schon geschehen ist. Wird die Erklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater angefertigt, endet die Abgabefrist am 31. Dezember.
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Quelle: DATEV eG