Zur Förderung der Elektromobilität sollen die Käufer von E-Autos weitere Steuererleichterungen erhalten. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828) vor.
Steuererleichterungen für E-Mobilität
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.06.2016
Außerdem regelt der Gesetzentwurf eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers. Damit sollen Arbeitgeber stärker am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligt werden.
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Quelle: DATEV eG